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Sozialleistungen

Im folgenden Bereich finden Sie eine Auflistung von Sozialleistungen, Beihilfen und dergleichen. Es wird hier kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben, soll aber einige wichtige Informationen auffindbar machen.

Die Ansiedelung junger Familien stellt einen wesentlichen Schritt zur Belebung und Verjüngung unserer Gemeinde dar. Daher hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.1.2007 beschlossen, folgende Förderungen zu vergeben:

100€ bei Geburt
100€ bei Eintritt in die Kinderkrippe oder den Kindergarten
100€ bei Eintritt in die Volksschule

Voraussetzung ist, dass ein Erziehungsberechtigter und das betreffende Kind ganzjährig den Hauptsitz in der Gemeinde hat.

Das Schulstartgeld besteht in der einmaligen Auszahlung von € 100,00 und wird unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens gewährt.

Fördervoraussetzungen
Das Kind muss seinen Hauptwohnsitz im Burgenland haben und erstmals die erste Klasse Volksschule besuchen.

Antragstellung
Das Schulstartgeld kann nur einmal pro Schulkind beantragt werden. Der Antrag hat eine Bestätigung der Schulleitung zu enthalten, dass das Kind erstmals die erste Klasse Volksschule besucht. Die Antragstellung muss durch die Erziehungsberechtigte oder den Erziehungsberechtigten erfolgen und bis spätestens 28. Feber des laufenden Schuljahres beim

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 - Haupreferat Familie und Konsumentenschutz
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt - eingelangt sein (Datum des Poststempels!).

Kontakt:
Andrea Beck Kutrowatz
Telefon: +43 57/600-2789
E-Mail: post.familie­konsumentenschutz(AT)bgld.gv.at

Das Land Burgenland gewährt beginnend mit dem Sommersemester 2008 Studentinnen mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die außerhalb des Burgenlandes ein Studium an einer österreichischen 

  • Universität
  • Hochschule
  • Fachhochschule
  • Pädagogischen Hochschule

absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmittel am Studienort.

Förderungshöhe
Die Förderung beträgt 50%der nachgewiesenen Kosten der Fahrkarte. Auf Antrag von BG Klaudia Friedl beschließt der Gemeinderat am 7.3.2008 einstimmig, dass die restlichen 5O% der Semestertickets pro Student/in und Semester die Gemeinde übernimmt.

Keine Studiengebühren im Burgenland
Burgenländer, die an einer Fachhochschule im Burgenland studieren, erhalten diesen Zuschuss nicht. Sie profitieren davon, dass es im Burgenland keine Studiengebühren gibt.

Anträge im Gemeindeamt
Die Anträge werden über das Gemeindeamt abgewickelt, das Land Burgenland überweist den Antragstellern den Förderbetrag auf ihr Konto.

Voraussetzungen für die Förderung
Es gibt an den verschiedenen Studienorten unterschiedliche Varianten von Netzkarten (bsp. Semester und Monatskarten, Ausrichtung nach Semester und Monate oder Zoneneinteilungen). Daher erhalten Studenten 50 % des tatsächlichen Kartenpreises.
Hauptwohnsitz im Burgenland zum jeweiligen Beginn des Semesters: Für das Wintersemester gilt als Stichtag der erste Oktober und für das Sommersemester der erste März des jeweiligen Studienjahres. (Mit einer Änderung des Hauptwohnsitzes nach dem Stichtag kann eine Förderung für das laufende Semester nicht beantragt werden.)
Anträge können von 1. März bis 15. Juli für das Sommersemester und für das Wintersemester von 1. Oktober bis 15. Feber gestellt werden. Anträge, die außerhalb dieser Fristen gestellt werden, werden nicht positiv erledigt. Die Förderung für Monatskarten können gesammelt nach Semesterende beantragt werden.

Studierende haben für das jeweilige Semester einen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag, eine gültige Inskriptionsbestätigung oder einen gleichwertigen Nachweis vorzulegen. Studierende müssen den Besitz des Semestertickets oder der Monatskarten durch Vorlage des Tickets bzw. der Karten sowie der Rechnungen, Quittungen oder Kassenbelege nachweisen.

Die Förderung kann bis einschließlich jenes Semesters gewährt werden, in dem der Antragsteller das 27. Lebensjahr vollendet. Bei Monatskarten endet die Förderung nach Ablauf jenes Monats, in dem das 27. Lebensjahr vollendet wird.

Für die Monate Juli und August wird keine Förderung gewährt.

Die Förderung wird unabhängig von Einkommen und Studienerfolg gewährt.
Der Zuschuss zum Semesterticket ist nicht an die Familienbeihilfe gebunden.

Nicht gefördert werden:

  • Die Fahrkarten zwischen dem Wohnort und dem Stildienort.
  • Die Kosten für die Netzkarte an einem Studienort außerhalb Österreichs, Wohnkosten oder Studiengebühren.

Fahrten von Heimatort zum Studienort mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Das Land Burgenland unterstützt auch StudentInnen mit Ermäßigungsausweiß bei der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmittel vom Wohnort zum Studienort: Studenten erhalten Tickets für öffentliche Verkehrsmittel auf Vorlage ihrer Ermäßigungskarte automatisch um 30% billiger.

Das Land Burgenland refundiert die 30%, die sich Studenten beim Erwerb der Fahrtkarte ersparen, Verkehrsverbünden in Ostösterreicn (Verkehrsverbund Ostregion - VOR oder Verkehrsverbund Niederösterreich Burgenland - VVNB).

Nur Studentinnen mit dieser Ermäßigungskarte erhalten dle Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel um 30% billiger.

Formulare

Kindergarteneintritt
Kindergarteneintrittaktuell.pdf
[PDF 170 KB]

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Volksschuleintritt
Volksschuleintritt.pdf
[PDF 221 KB]

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Antrag Semesterticket
Antrag Semesterticket.pdf
[PDF 163 KB]

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